Oberbergämter

Oberbergämter

Oberbergämter, Oberberghauptmann, s. Bergbehörden.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Berghauptmann — Ein Berghauptmann bzw. Oberberghauptmann war in den deutschen Ländern ein „Bergbeamter“, der für die Leitung des Bergbaubetriebs, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute und Hüttenleute zuständig war. Er war als oberster Beamter …   Deutsch Wikipedia

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  • Bergwerksverfassung — (Rechtsw.), die Einrichtung der für das Bergwesen eingesetzten Behörden, sowie der bei den einzelnen Bergwerken selbst vorkommenden genossenschaftlichen Verbindungen. a) Die Aufsicht u. Leitung des Bergbaues ist gewöhnlich in erster Instanz einem …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bergbeamte — Bergbeamte, alle beim Bergbau angestellten Beamten, im engern Sinn die vom Staat bestellten Beamten, die (als Mitglieder einer Bergbehörde oder selbst eine solche bildend) mit Ausübung der Rechte und Pflichten betraut sind, die dem Staat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dampfkessel — (Kessel; hierzu Tafeln »Dampfkessel I u. II«, mit Text), Apparate, in denen Wasserdampf zum Betrieb von Dampfmaschinen oder zum Heizen, Kochen, Abdampfen etc. erzeugt wird. D. sollen bei gehöriger Explosionssicherheit und Dauerhaftigkeit die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der sich auf den Bergbau beziehenden Rechtsvorschriften. Unter Bergbau in diesem Sinne versteht man diejenige Tätigkeit, die auf die Gewinnung und mechanische Aufbereitung solcher Mineralien gerichtet ist, die auf Grund… …   Lexikon der gesamten Technik

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